Schulregeln der Grund- und Mittelschule Siegsdorf 


Die Anlage der Schule Siegsdorf gehört mit allen Einrichtungsgegenständen zum Schulvermögen der Gemeinde Siegsdorf. 

Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur Lehrkräften, Schülern, Erziehungsberechtigten und Bediensteten des Hauses sowie Teilnehmern von durch den Sachaufwandsträger genehmigten Kursen bzw. Veranstaltungen gestattet. 

Alle Beteiligten sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände und für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgrundstückes verantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zur Reparatur bzw. zum Ersatz. 

Wo täglich viele Menschen zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung not-wendig und gewisse Verhaltensregeln sind unerlässlich. Wir wollen alle zusammenhelfen, einen ordentlichen, für uns alle angenehmen Schulbetrieb sowie den sauberen und guten Zustand an unserer Schule zu erhalten. 


1. Allgemeine Verhaltensregeln
 

Das Mitbringen von Gegenständen, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule stören ist nicht erlaubt. Dazu gehören Radios, Tonabspielgeräte, Knallkörper, Taschen- und Fahrtenmesser usw. Gegenstände dieser Art können den Schülern abgenommen und sichergestellt werden. 

Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Verbot aller mobilen Kommunikationsgeräte. Das „Handy“ bleibt also während des Unterrichts einschließlich der Pausen ausgeschaltet in der Schultasche. Andernfalls wird es abgenommen, in der Verwaltung sicher verschlossen und kann erst am Ende des darauffolgenden Schultages von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Werden auf der Basis der Schulordnung oder der schulgesetzlichen Regelungen zur Möglichkeit der zeitweisen Wegnahme von Gegenständen Mobiltelefone, Smartphones oder Tablets vorübergehend eingezogen, übernimmt die Schule keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Geräte. Ein Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

Innerhalb der Schulanlage und außerhalb während schulischer Veranstaltungen ist den Schülern der Genuss alkoholischer Getränke und das Kaugummi kauen nicht erlaubt. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot für alle Schüler und Erwachsenen, auch für Eltern und Besucher. Auch außerhalb des Schulgeländes gilt für alle Schüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlungen können die Abschrift eines sachbezogenen Textes, eine Mitteilung an die Eltern, bei Wiederholung auch ein Verweis die Folge sein. 

Auf korrekte Kleidung wird geachtet. Sie sollte dem „Arbeitsplatz“ Schule angemessen sein – also keine

  • militärische Kleidung
  • Schuhe mit Stahlkappen
  • Springerstiefel
  • Strandkleidung
  • Kopfbedeckungen im Schulhaus
  • Kleidungsaufdrucke mit rassistischem oder sexistischem Inhalt 

Mit der gesamten Schuleinrichtung sowie mit zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien und Büchern ist sorgsam umzugehen. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Schüler oder deren Erziehungsberechtigte. Das Eigentum anderer darf nicht beschädigt, versteckt oder entwendet werden. 

Über die Zulassung von Anschlägen und Plakaten im Schulbereich entscheidet die Schulleitung. Ungenehmigte Sammlungen (Werbungen, Verteilung von Druckschriften), Warenhandel und Geschäfte aller Art (ausgenommen der Pausenverkauf) sind im Schulhaus verboten. Im Zweifels-fall ist mit der Schulleitung Rücksprache zu halten. 

Im Rahmen des Schulverhältnisses hat der Schüler den Anordnungen der Schulleitung, der Lehrer und den beauftragten Personen (Hausmeister, Reinigungspersonal, Busfahrer) zu folgen, denen bestimmte Aufgaben in der Schule übertragen sind. Dazu gehören auch Schüler, denen von der Schule ein bestimmter Auftrag oder Dienst erteilt worden ist, z. B. Aufsicht, „Security“ oder Ersthelfer. 

Benutzung von Fahrrädern, Rollern und Inline Skates oder Wave-Boards: 

  • Das Fahren mit diesen Geräten auf dem Schulgelände ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet
  • Die oben genannten Fortbewegungsmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden:
    Fahrräder und Mofas → Fahrradhalle bzw. Fahrradständer bei der neuen Halle
    Roller → Stellplatz bei der alten Halle
    Mofafahrer starten nicht in der Halle, sondern erst im Freien 
  • Nach dem Abstellen sind die Räume sofort zu verlassen, der Aufenthalt dort während der Pausen ist untersagt.
  • Diebstähle oder schwere Beschädigungen von Rädern sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
    Den Schülern wird empfohlen, sich Nummer, Markenbezeichnung und besondere Kennzeichen zu notieren. 

Gefundene Wertgegenstände (z. B. Geldbörse, Schmuck, Uhren, Schlüssel, Taschenrechner usw.) werden grundsätzlich im Sekretariat abgegeben oder in einer dafür vorgesehenen Kiste abgelegt. Kleidungsstücke, Turnschuhe usw. werden entweder beim Hausmeister deponiert oder in den Turnhallen beim zuständigen Reinigungspersonal. Ein Abfragen nach den Besitzern von Klasse zu Klasse ist zu unterbleiben. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach einem halben Jahr verkauft, der Erlös schulischen oder karitativen Zwecken zugeführt. 

Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 


2. Vor dem Unterricht
 

Die Schüler sammeln sich in der Zeit zwischen 07:15 Uhr und 07:45 Uhr vor dem Haupteingang, in der überdachten Pausehalle der Grundschule oder auf dem Schulhof und werden dort bei annehmbaren Wetterbedingungen von einer vom Sachaufwandsträger bestellten Person beaufsichtigt. 

Bei schlechter Witterung können die Schüler der Mittelschule selbstständig über die Außentreppe nach unten gehen und werden in der alten Aula beaufsichtigt. Die Schüler der Grundschule können bei schlechter Witterung in das Erdgeschoss (Eingangsbereich) der Grundschule und werden dort nach Plan beaufsichtigt (Morgenaufsicht). 

Bei sehr schlechter Witterung kann unser Schülercafé in Zukunft eine Möglichkeit als Wartebereich für die Mittelschüler vor dem Unterricht bieten. 


Betreten des Schulhauses:
 

Nach dem ersten Gong um 07:45 Uhr gehen die Schüler ohne Verzögerung in ihre Klassenräume bzw. Sport-, Werk- und sonstige Fachunterrichtsräume und stehen von diesem Zeitpunkt an unter Aufsicht der Lehrkräfte. 

Nach dem 2. Gong um 07:55 Uhr sitzen die Schüler an ihren Plätzen und bereiten sich auf den Unterricht der 1. Stunde vor. 


Unterrichtsbeginn und Aufsichtspflicht:
 

Mit dem 3. Gongzeichen um 08:00 Uhr beginnt im Allgemeinen der Vormittagsunterricht. Die in der 1. Stunde am Vormittag unterrichtende Lehrkraft ist zuverlässig 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus und beaufsichtigt die entsprechende Klasse oder Gruppe. Für die Mittelschule kann die Schulleitung eine Beaufsichtigungsregelung durch eine Gangaufsicht treffen, die jeweils für ein Schuljahr Gültigkeit hat. Die mit der Gangaufsicht beauftragte Lehrkraft öffnet die Unterrichtsräume und nimmt die Aufsichtspflicht wahr. Erscheint eine Lehrkraft nicht rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, beaufsichtigt zunächst jene Lehrkraft, die im nächstgelegenen Klassenzimmer unterrichtet, die verwaiste Klasse mit. Erscheint fünf Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft (also auch während des Vormittagsunterrichts), so benachrichtigt der Klassensprecher die Lehrkraft der Nachbarklasse. Die Schulleitung ist ebenso zu verständigen. 

Im Übrigen sind die Bestimmungen des § 21 VSO und § 5 LDO „Haftung und Aufsichtspflicht der Schule“ zu beachten. 

Die Gestaltung der Mittagspause wird nach Eröffnung des Schülercafés neu geregelt. 

Vor Beginn des Nachmittagsunterrichts sammeln sich die Schüler gegen 13:25 Uhr klassen- bzw. gruppenweise an einem vorher festgelegten Treffpunkt. Sie werden dort entweder von der zuständigen Lehrkraft abgeholt oder von einem beauftragten Schüler zum Unterrichtsraum geführt. Eine dieser beiden Regelungen hat jede Lehrkraft mit ihrer Gruppe verbindlich zu Schuljahresbeginn zu treffen. 


Pausenregelung
 

     Der Schulvormittag hat zwei Pausen: 

  1. (Kleine) Pause: 09:30 Uhr – 09:40 Uhr (im Schulhaus) für die Mittelschüler
    Die Grundschüler gestalten die Pause je nach Witterung.
  1. (Große) Pause: 11:10 Uhr – 11:30 Uhr (im Freien bzw. im Schulhaus)

 

Alle Lehrkräfte - nicht nur die zur Pausenaufsicht eingeteilten - tragen Sorge für einen geregelten, ordnungsgemäßen Pausenbetrieb, d. h. sie entlassen die Schüler rechtzeitig in die Pausen und sorgen dafür, dass der Unterricht nach den Pausen rechtzeitig fortgesetzt wird. 

Bei günstiger Witterung finden die große Pausen zu allen Jahreszeiten im Freien statt, für alle Grund- und Mittelschüler auf den Schulhöfen vor und hinter der Grundschule sowie im Bereich zwischen dem Neubau und der Grundschule, nicht aber auf den Parkplätzen an der Doppelturnhalle und dem Wiesenbereich. 

Nur bei ausgesprochen schlechter Witterung verbleiben alle Schüler im Haus. Dies wird durch einen zusätzlichen Gong (ca. 11:05 – 11:10 Uhr) bekannt gemacht. (Rückkehrer aus den Turnhallen bitte erkundigen!) 

Die Pausenaufsicht wird zu Beginn des Schuljahres eingeteilt, der Plan ist im Lehrerzimmer ausgehängt. Eine gesonderte Pausenordnung ist für Grund- und Mittelschule erstellt und wird der Hausordnung beigefügt. 

  • Bei Lehrerwechsel nach den Pausen der MS: Unterrichtsmaterialien für die auf die Pause folgenden Stunden außerhalb des Klassenzimmers werden mit auf die Gänge  genommen, z. B. Turnzeug, Arbeitsmittel für die praktischen Fächer u. ä.
  • Ein eigenmächtiges Verlassen des Schulgeländes während der Pause und in Freistunden ist untersagt (kein Versicherungsschutz).
  • Ausgenommen sind Schüler mit „Extraerlaubnis“ in der Mittagspause.
  • Die Klassenzimmer werden während der Pause gelüftet und abgeschlossen. 


Verhalten im Schulhaus und auf den Schulhöfen
 

Jeder Schüler ist verpflichtet, sich in der gesamten Schulanlage und angemessen und ordentlich zu verhalten. Jedes Laufen, Rempeln, Stoßen, Raufen und Rutschen auf Treppengeländern ist zu unterlassen. Das Schneeballwerfen auf dem Schulgrundstück und das Besteigen von Schneebergen kann nicht gestattet werden. 

Die Schüler sind durch wiederholte Belehrungen zur Sauberhaltung der gesamten Schulanlage (Pausenhof, Sportanlage, Gänge, Treppen, Toiletten, Unterrichtsräume) anzuhalten. Auch ist jeder Schüler für die Sauberhaltung seines jeweiligen Arbeitsplatzes verantwortlich. Bei der Ausge-staltung der Klassenzimmer durch die Schüler muss die Beschädigung von Wänden und Mobiliar vermieden werden. 

Fachräume (Werkräume, Handarbeitszimmer, Schulküche, Physiksaal, Informatikräume, Turn-hallen) und Sonderräume (Lehrerzimmer, Lehrmittelzimmer, Lehrerbücherei) dürfen Schüler grundsätzlich nur im Beisein einer Lehrkraft betreten. 

Haben Mittelschüler während der allgemeinen Unterrichtszeit eine Freistunde, so verbringen sie diese Stunden in den Wartebereichen des Neubaus. 

Fremde Personen, auch Eltern, haben während des Unterrichts keinen Zutritt zu den Unterrichts-räumen. Ausnahmen kann nur die Schulleitung genehmigen. 

Im Schulhaus besteht die Pflicht, das ganze Schuljahr über Hausschuhe zu tragen. Turnschuhe werden ausnahmslos in den Turnhallen getragen und können nicht als Hausschuhe verwendet werden. Straßenschuhe werden erst nach Unterrichtsende angezogen. 

Es stehen drei Parkplätze für PKW zur Verfügung: Im unteren Schulhof, vor der Doppelturnhalle (An- und Abfahrt im   S c h r i t t  -Tempo!) und am Rhodeländer Hof. Im Schulhof ist Fahrzeugverkehr während der Unterrichtszeit strikt untersagt - autofreie Zone! -


4.Stundenwechsel
 

Beim Stundenwechsel sind Klassen- und Unterrichtsgruppen von einem Lehrer oder im Einzelfall von geeigneten Schülern geordnet in die betreffenden Unterrichtsräume zu führen. Dies soll in größtmöglicher Ruhe geschehen, damit andere Klassen in ihrer Arbeit nicht gestört werden. 


5. Änderungen im vorgesehenen Unterricht
 

Jede Stundenverlegung oder Änderung des Stundenplans ist dem Schulleiter zu melden. Dies gilt insbesondere für alle Unterrichtsgänge und Wanderungen (entsprechenden Vordruck ausfüllen und bei der Schulleitung abgeben). 

Muss aus irgendeinem Grund Unterricht verlegt werden oder entfallen (z. B. Religionsstunde entfällt wegen einer Wanderung), so hat der Klassenleiter betroffene Lehrerkräfte rechtzeitig davon zu unterrichten. Sonstige Unterrichtsverlegungen bzw. Unterrichtsvertretungen nimmt die Schulleitung vor. 


6. Garderobe
 

Die Lehrer haben die Schüler darüber zu belehren, keine Wertgegenstände oder Geld in den Garderoben aufzubewahren. Für deren Verlust kann nur beschränkt eine Versicherung in Anspruch genommen werden. Diebstähle jeder Art sind im Sekretariat anzuzeigen.


7. Verlassen der Unterrichtsräume
 

Unterrichtsräume (auch Kurs- und Fachräume) müssen vor dem Verlassen durch die Schüler in Ordnung gebracht werden. Sofern es sich um die letzte Unterrichtsstunde in diesem Raum handelt, sind sämtliche Stühle auf die Tische zu stellen, die Ablagefächer unter den Schülertischen sauber zu machen, Papier- und sonstige Abfälle (Obst, Papiertaschentücher) in die entsprechenden Behälter zu werfen und die Tafel zu säubern. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen, Sonnenjalousien hochzuziehen, Klassenzimmer und Garderoben abzusperren. Auf Ordnung in den Garderoben ist zu achten. 


8. Unterrichtsschluss
 

Der Lehrer, der die letzte Unterrichtsstunde erteilt, ist dafür verantwortlich,

  • dass der Unterricht stundenplanmäßig schließt
  • dass das Klassenzimmer in ordentlichem Zustand verlassen und verschlossen wird (s. Punkt 7)
  • dass andere Klassen, die noch Unterricht haben, nicht belästigt werden
  • dass die Schüler das Schulhaus geordnet verlassen 

Die Aufsichtspflicht für die Lehrkraft erlischt erst, wenn die Schüler das Schulhaus verlassen haben. Außerhalb der Unterrichtszeit ist Schülern der Aufenthalt im Schulhaus nicht gestattet, die Mittagspausen verbringen die Schüler vor dem Nachmittagsunterricht im Pausehof oder in der Aula. Auch hier wir das neue Schülercafé Neuregelungen erfordern.


9. Schulweg zur Bushaltestelle
 

Der Weg zur (neuen) Bushaltestelle ist Teil des Schulwegs auf dem Schulgelände. Die Schüler sollen in keinem Fall den Weg zwischen zwei parkenden Autos vor der Turnhalle nehmen, sondern den Weg parallel zur Turnhalle oder den „breiten“ Weg über den Lehrerparkplatz. Die An- und Abfahrt der Lehrer muss im Schritt-Tempo erfolgen. 

Der vorgesehene Weg entlang des Sportplatzes ist einzuhalten. In der Nähe der Bushaltestelle darf der neu angepflanzte Hang nicht betreten werden. Den Anweisungen der Busfahrer ist zu folgen. (siehe  Punkt 1) 


10. Schulsportanlagen
 

Die Verantwortung für Schulsportanlagen und Sportgeräte tragen Schulleiter, Übungsleiter und jede Lehrkraft, die im Unterricht diese Anlagen und Geräte benutzten. 

Alle Sportanlagen sind nach Benutzung jeweils ordentlich und sauber zu verlassen. Verwendete Sportgeräte sind wieder an ihren Platz zu stellen bzw. in die Schränke zu räumen und diese zu schließen. 

Turnhallen dürfen auf keinen Fall mit Straßenschuhen betreten werden. Die Turnschuhe müssen mit einer nicht abfärbenden Gummi- oder Kunststoffsohle versehen sein. 

Die Schüler betreten die Turnhallen erst, nachdem sie im Umkleideraum ihre Turnkleidung angezogen haben. Die jeweilige Sportlehrkraft sperrt den Umkleideraum ab und sichert so gegen Diebstahl. Halsketten, Ringe, Armbänder, Uhren, Ohrringe und andere behindernde Gegenstände sind vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. 

Zerlegbare Geräte (z. B. Sprungkasten) sind zuverlässig wieder in der vorgeschriebenen Weise zusammenzusetzen. Die Ordnung im Geräteraum ist einzuhalten. Der Geräteraum, die Material-schränke sowie die Ballboxen sind stets abzuschließen. Schäden an Sportgeräten sind unverzüglich anzuzeigen. 

Ansonsten ist die Hausordnung für die Turnhallen der Gemeinde Siegsdorf zu beachten. (Aushang) 


11. Lehrmittel, Medien
 

Die Verantwortung für Lehrmittel und Medien tragen Schulleiter, Lehrmittel- und Medienwarte und jede Lehrkraft, die Lehrmittel bzw. technische Geräte benutzt. Die jeweils zuständigen Lehrkräfte sind aus dem Aufgabenverteilungsplan ersichtlich. 

Abgesehen von Sonderregelungen entnehmen die Lehrkräfte (nicht die Schüler) die notwendigen Lehrmittel und stellen sie nach Gebrauch möglichst bald zurück. Beschädigungen oder Verlust sind sofort dem Lehrmittelwart oder der Schulleitung zu melden. 

Entliehene Lehrmittel oder Lehrerhandbücher sind am Schuljahresende zuverlässig wieder in die dafür vorgesehenen Schränke einzustellen, abzudecken oder einzuschließen. Alle technischen Geräte haben Zimmernummer und/oder Lehrernamen aufgeklebt. Defekte Geräte sind der Schulleitung zu melden. Entliehene Unterrichtsmaterialien sind in die betreffende Lehrmittelräume zurückzustellen (nur durch Lehrkräfte). 


12. Feststellung von Schäden aller Art
 

Schäden am Schulhaus oder an Einrichtungsgegenständen sind umgehend beim Schulleiter zu melden. Grobfahrlässig oder mutwillig verursachte Beschädigungen werden der Gemeindever-waltung mitgeteilt. Vom Hausmeister zu erledigende kleinere Reparaturen sind diesem direkt zu melden. 


13. Feuer- und Katastrophenschutz
 

Bei Feueralarm sind die Unterrichtsräume auf den vorgeschriebenen und durch Einübung bekannten Fluchtwege rasch und geordnet zu verlassen. Türen und Fenster sind zu schließen. Für irgendwelche Kosten, die aus einem mutwillig durch Schüler ausgelösten Feueralarm entstehen, haften die Erziehungsberechtigten. 

Bei Katastrophendrohung irgendwelcher Art, z. B. Bombendrohung oder Geiselnahme wird durch die Schulleitung oder deren Beauftragten Alarm ausgelöst. Es ist wie bei Feueralarm zu verfahren. Auf den Alarmplan = das Sicherheitskonzept wird hingewiesen. 


14. Veranstaltungen in der Schulanlage 

Elternabende, Elternsprechtage und Veranstaltungen besonderer Art sind mindestens zwei Tage vorher bei der Schulleitung und beim Hausmeister zu melden. 

Wird für eine Veranstaltung die Turnhalle oder die Aula benötigt, muss sich der Veranstalter frühzeitig vor der geplanten Veranstaltung mit der Schulleitung in Verbindung setzten. 

Nutzungen solcher Art müssen durch den Sachaufwandsträger genehmigt werden. Dabei haben alle schulischen Belange Vorrang. Bei Benutzung von Klassenräumen (z. B. durch Kurse der Volks- oder Musikschule) ist vor allem darauf zu achten, dass die Sitzordnung nicht verändert wird und die einzelnen Bänke am jeweiligen Platz verbleiben. Durch Lehrkräfte besonders gekennzeichnete Tafelanschriften dürfen nicht gelöscht werden. Benutzte Tafelflächen sind in einwandfrei ge- reinigtem Zustand zu hinterlassen. 


15. Bekanntgabe dieser Hausordnung
 

Zu Beginn jedes Schuljahrs ist diese Hausordnung den Schülern bekannt zu geben und mit ihnen zu besprechen. Bei gegebenem Anlass müssen einzelne Abschnitte erneut besprochen werden. Dazu kann auch das Schulforum einberufen werden. 

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Schulhaus benützen (Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal). Sie gilt auch für den Fall einer Fremdbelegung durch die Musik- bzw. Volkshochschule usw.

 

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